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Ihre Lohnsteuerkarte(n)/-bescheinigungen sowie ggf. die Ihres Ehegatten
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Bestätigung des Anlageinstituts über vermögenswirksame Leistungen
(Anlage VL)
(z. B. Bausparer, Investmentfonds)
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Bestätigung
des Versicherungsinstitutes über Altersvorsorgebeiträge
(Riester-Rente, Anlage AV)
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Handwerkerrechnungen
über Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im
eigenen Haus inkl. Nachweis der Zahlung (Kontoauszug zwingend
erforderlich!!)
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Bei Familienstandsänderungen: Kopien
von Urkunden (z. B. Heiratsurkunde), bei Trennung vom Ehegatten-
genaues Datum, Geburtsurkunde, falls ein Kind geboren wurde und Sie
die Steuerkarte noch nicht haben ändern lassen, Kinder, die nicht im
Haushalt leben - eine Lebensbescheinigung der Gemeinde, in der das
Kind gemeldet ist, Pflegekinder - Nachweis über die Höhe der
Unterhaltsverpflichtung und den geleisteten Unterhalt.
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Kinder, über 18 Jahre: Nachweise über Ausbildung, freiwilliges
soziales Jahr, Unterbrechung der Ausbildung durch Grundwehr- oder
Zivildienst oder wenn eine Ausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht
begonnen oder fortgesetzt werden kann (z. B. Lehrvertrag,
Schulbescheinigung, Studienbescheinigung). Falls das Kind eigene Einkünfte
haben sollte (z. B. Rente, Arbeitslohn, BaföG), sind diese
nachzuweisen.
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Kinder,
über 18 Jahre, ohne Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag:
Nachweis über Zahlungen für deren Unterhalt oder Ausbildung (auch
Naturalunterhalt), wenn das Kind keine oder nur geringe eigene
Einkünfte erzielt und geringes (< 15.500 EUR) Vermögen besitzt.
Die eigenen Einkünfte des Kindes (z. B. Rente, Arbeitslohn, BaföG), sind nachzuweisen.
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Falls Sie nicht das ganze Jahr beschäftigt waren: bei Arbeitslosigkeit
(Entgeltbescheinigung, Zwischenbescheinigung, Aufhebungsbescheid);
Bescheinigung der Krankenkasse über Krankengeldbezug; sonstige
Nachweise über alle Zeiten, in denen keine Beschäftigung ausgeübt
wurde (z. B. Auslandsaufenthalt); Erklärung von Angehörigen über
geleistete Unterstützungen; Rentenbescheide und Änderungsmitteilungen.
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Nachweis über Fahrtkosten zur Arbeitsstätte. Falls Sie Ihren
eigenen PKW benutzen, stellen Sie die genauen Entfernungskilometer
fest.
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Zeitliche Aufstellung der betrieblich begründeten Reiseziele bzw.
Einsatzorte (z. B. Baustellen) mit km-Angabe und Übernachtungsbelege.
Bescheinigungen des Arbeitgebers über gezahlte Auslösungen und Zuschüsse
für Familienheimfahrten in Fällen der doppelten Haushaltsführung
bzw. bei Reisekostenvergütungen.
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Bei
ständig wechselnden Einsatzstellen oder Beschäftigung als
Berufskraftfahrer:
Bescheinigung des Arbeitgebers über die Anzahl Ihrer Einsätze und
die Einsatzstunden, unterteilt in Einsätze > 8 Std., > 14 Std.
und > 24 Std.
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Bescheinigung der Arbeitszeit vom Arbeitgeber, wenn Sie bei ständig
wechselnden Einsatzstellen mindestens 8 Stunden, mindestens 14
Stunden, mindestens 24 Stunden von der Firma abwesend waren, wenn
Sie als Berufskraftfahrer mindestens 8 Stunden, mindestens 14 Stunden,
mindestens 24 Stunden von der Firma abwesend waren.
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Nachweis über gezahlte Beiträge zu Berufsverbänden
(Gewerkschaften usw.)
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Belege über Computer, Berufsbekleidung, Werkzeuge, Fachliteratur,
Fortbildungs- und Ausbildungskurse.
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Belege über Unfallkosten für Unfall auf dem Weg zur oder von der
Arbeit bzw. auf Dienstreisen
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Policen oder Quittungen über alle persönlichen Versicherungen
(Krankenversicherung, Sterbekasse, Unfall- oder Lebensversicherung,
Aussteuer-, private Haftpflicht- und Kfz-Versicherung,
Pflegeversicherung;
NICHT: Rechtsschutz oder Hausrat, Ausnahme bei Arbeitszimmer und
Berufsrechtsschutz).
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Schulgeldzahlungen an Ersatz-Ergänzungsschulen für Ihre Kinder.
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Beleg über Steuerberatungskosten (Mitgliedsbeiträge zum
Lohnsteuerhilfeverein oder Rechnung des Steuerberaters, Ratgeber-Bücher).
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Spendenquittung für gemeinnützige oder kirchliche
Organisationen.
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Belege über Beiträge und Spenden für Parteien.
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Nachweis über Körperbehinderung auch für Kinder, für die
Anspruch auf Kinderfreibetrag besteht (Bescheid oder Ausweis vom
Versorgungsamt).
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Nachweise
über Kinderbetreuungskosten (Rechnung und Kontoauszug als
Nachweis der Zahlung zwingend erforderlich!!)
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Nachweis über die Beschäftigung einer Hausgehilfin oder Haushaltshilfe.
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Bei Pflege einer ständig hilflosen Person. Nachweis kann durch
Schwerbeschädigtenausweis (Merkzeichen "H" oder
Pflegestufe III) erbracht werden.
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Unterhalt an Angehörige in Deutschland. Bitte nachweisen,
dass die Angehörigen unterhaltsbedürftig sind (Kopie der
Steuerkarte(n), Rentenbescheide(e), Entgeltbescheid(e) des
Arbeitsamtes).
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Unterhalt an Angehörige im Ausland. Der Nachweis der
Unterstützungsbedürftigkeit muss durch eine Unterhaltsbescheinigung
erbracht werden.
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Bei Unterhaltszahlungen an den getrennt lebenden oder geschiedenen
Ehegatten ist dessen Einverständniserklärung auf dem amtlichen
Vordruck "Anlage U" notwendig.
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Krankheitskostenbelege, soweit Sie diese Kosten selbst getragen
haben, für Zahnersatz, Brillen, Heilpraktiker sowie Fahrtkosten und
dergleichen einschließlich Nachweis über Zuschüsse Ihrer
Krankenkasse.
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Scheidungskosten, auch Kosten zur Regelung des Unterhalts bzw.
Vermögenswerte.
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Bei Förderung und Vermietung von Wohnungen und Häusern:
Kaufvertrag, Baukostenaufstellung aller Handwerksrechnungen, Notar-,
Gerichts- und Maklerkosten, Schuldzinsen und Disagio, (Kontojahresauszüge/Kreditverträge),
Nachweise über alle anderen Kosten im Zusammenhang mit der
Anschaffung der Immobilie (Inserate, Fahrtkosten), Mietvertrag und
Nachweis über Werbungskosten.
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Einkommensteuerbescheid und Steuererklärung des Vorjahres.
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Abschließend ist noch unbedingt zu beachten, dass bei der gemeinsamen
Einkommensteuererklärung die Unterschriften beider Ehegatten
erforderlich sind.