Landwirtschaftliche Buchstelle

 

Aufgrund besonderer Sachkunde wurde Herrn Prof. Dr. Eckhard Schmitz im April 2005 die Berechtigung verliehen, als Zusatz zur Berufsbezeichnung die Bezeichnung

 Landwirtschaftliche Buchstelle 

nach § 44 StBerG zu führen.

Die Verleihung erfolgte nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung durch die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.

Daher bieten wir unsere Leistungen auch speziell für landwirtschaftliche Betriebe der Region an und tragen somit unserem ländlichen Standort Rechnung.